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Arbeitslos?

Auch Selbstständige können vorsorgen

Arbeitslos?
Foto: iStock-opolja

Selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, auf eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit verzichten zu müssen. Gewerbetreibende und Neue Selbstständige können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten und damit Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und weitere Leistungen erwerben.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Für den Eintritt bleiben grundsätzlich sechs Monate ab der Verständigung über den Beginn der Pensionsversicherung. Wer sich entscheidet, bindet sich für acht Jahre. Auch die gewählte Beitragsgrundlage kann wäh-rend dieser Zeit nicht mehr geändert werden. Neu ab 2027: In der niedrigsten Beitragsstufe steigt der Beitragssatz von 2,95 auf 5,9 Prozent. Der monatliche Beitrag wird sich damit zumindest verdoppeln. Wer bereits vor der Selbstständigkeit arbeitslosenversichert war, kann zudem frühere Ansprüche behalten – wie lange, hängt von den bisherigen Versicherungszeiten ab. Ob sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung auszahlt, hängt daher stark von der persönlichen Erwerbsbiografie ab. Die SVS hat Voraussetzungen, Fristen, Beiträge und Leistungen übersichtlich zusammengestellt.